Einschätzung der Verwaltung
Stellungnahme des Fachamts: "Die Bundesregierung will die Grundsteuer ändern. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass insgesamt nicht mehr Geld eingenommen wird als vorher. Das nennt man „aufkommensneutral“. Die Städte und Gemeinden entscheiden selbst, wie viel Geld sie durch die Grundsteuer einnehmen, indem sie die Hebesätze ändern.
Es kann noch keine Aussage getroffen werden, ob und inwieweit eine Erhöhung der Messbeträge mit der Änderung der Grundsteuer einhergeht. Die neu festgesetzten Grundsteuermessbeträge gelten erst für die Grundsteuer 2025. Deshalb können mögliche neue Hebesätze jetzt noch nicht beurteilt werden.
Für die Stadt Trier ist es wichtig, dass der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich erreicht wird. Es muss genügend Einnahmen geben, damit die Stadt alle Ausgaben decken kann. Um mehr Geld einzunehmen, steht es dem Stadtrat frei, sämtliche Einnahmequellen auszuschöpfen, um einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.
Vor dem Hintergrund des gesetzlich geforderten Haushaltsausgleichs bleibt abzuwarten, wie sich die Haushaltslage der Stadt Trier entwickelt. Erst dann kann es eine verlässliche Aussage zu den Auswirkungen der neuen Messbeträge und deren Anpassungen geben.
Darüber hinaus hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat im November 2023 Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide zugelassen. Laut Finanzgericht gebe es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsregeln. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil noch weitere Änderungen nach sich zieht."
Empfehlung der Verwaltung: rechtliche Bedenken
Der Vorschlag wurde am 11. April 2024 im zuständigen Fachdezernatsausschuss beraten. Der Haushalts- und Personalausschuss schließt sich der Empfehlung der Verwaltung an.
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