Beitrag von Stadtplanungsamt
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Der Stellplatznachweis bei Bauvorhaben bleibt wirkungslos, wenn keine Nutzungsbindung des jeweiligen Stellplatzes an die neu errichtete Wohnung besteht. Soweit die Stellplätze auch separat an EinpendlerInnen oder BesitzerInnen von Zweit- und Drittwagen vermietet werden können, verschärft eine Nachverdichtung die Stellplatzsituation in der Innenstadt weiter.
Nachverdichtung geht auf Kosten von Freiräumen, auch bei Aufstockungen spätestens dann, wenn der Stellplatznachweis zu führen ist. Es sollten bei Nachverdichtungen gezielt Ausgleichsmaßnahmen fest- und umgesetzt werden, die die Nutzbarkeit und Qualität innerstädtischer öffentlicher Freiräume erhöhen. Hierzu könnten ebenso auch Ausgleichsmaßnahmen in der (fußläufig erreichbaren) stadtnahen Kulturlandschaft beitragen (z.B. zweckgebundene Ausgleichszahlungen zur Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen).